Richtiges Verständnis der hlg. Schrift |
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| * „gemeinte” Bedeutung |
| * beabsichtigter Rahmen |
| * Rationalisierungen |
| * literarische Formen |
Dieser Text, der offensichtlich eine Interpolation (nachdrücklicher Einschub, oft Fälschung) in den Originalbrief des Paulus ist, wird in der Kirchentradition immer wieder dazu verwendet, um Frauen von den priesterlichen Ämtern auszuschließen. Dass dieser Text eine Interpolation ist, lässt sich aus den folgenden Fakten schließen:
- Die Verse 34-35 erscheinen in einer Anzahl von wichtigen alten Manuskripten: der Claramontanus von Paris, dem Boernerianus von Dresden, Minuscule Nr. 88 und in Versionen der Altlateinischen (Itala) Übersetzung (2. – 3. Jahrhundert) nach dem Vers 40. Es zeigt, dass die Verse – als eine spätere Anmerkung an den Rand des Originalpapyrus geschrieben – in späteren Abschriften erst in den Text eingegliedert wurden.
- Die Vorschrift, dass „Frauen in der Kirche schweigen sollen" (Vers 34) widerspricht entschieden dem, was Paulus über Frauen, die in der Kirche „gotterleuchtet reden" im 1. Korinterbrief 11, 5 sagt. Ebenso: „Wer gotterleuchtet redet, spricht zu der Menschen Erbauung, Ermahnung und Trost" (1. Kor. 14, 3, etc.)
- Die Phrase „wie es das Gesetz verlangt" (Vers 34) widerspricht der Lehrmeinung des Paulus, der immer wieder von der Befreing von dem Gesetz spricht (Gal. 2, 16; 5, 1.18; 3, 23 –28, etc. etc.).
Obwohl der Autor im 1. Timotheusbrief 2, 12 didaskein (= Lehren) verwendet, während er im 1. Kor. 11, 35 das Wort lalein (= Sprechen) verwendet, wird der Parallelismus der beiden Texte über die Einschränkung der Frauen von den Wissenschaftlern im allgemeinen akzeptiert. Wahrscheinlich stammen die Verse 1. Kor. 14, 34-35 aus einer ähnlichen Quelle wie die von Tim. 2, 11-14; einem Bemühen in Kleinasien um 100 n. Chr. um dem Einfluss der Lehre der Gnostiker über die Frauen entgegenzuwirken. Siehe auch 1 Timotheus 2, 11-15.
Lesen Sie C.K.BARRETT, The First Epistle to the Corinthians, London 1971, pp. 330-333; H.CONZELMANN, Der erste Brief an die Korinther, Göttingen 1981, pp.298-299; H.J.KLAUCK, 1 Korintherbrief, Würzburg 1984, pp. 104-106; F.LANG, Die Briefe an die Korinther, Göttingen 1986, pp. 199-201; R.A.HARRISVILLE, 1 Corinthians, Minneapolis 1987, pp. 242-244; G.DAUTZENBERG, ‘Zur Stellung der Frau in den paulinischen Gemeinden’, Die Frau im Urchristentum, p. 193. 257-300; G.FITZER, "Das Weib schweige in den Gemeinden". Über den unpaulinischen Character der mulier-taceat-Verse im 1.Kor 14, Munich 1963; V.C. STICHELE, ‘Is Silence Golden? Paul and Women's Speech in Corinth’, Louvain Studies 20 (1955) 243-250.
Textkommentar
[ "Wie in allen Gemeinden der Heiligen, (Vers 33b)]
sollen die Frauen in der Kirche schweigen. Es steht ihnen nicht zu, zu reden, wohl aber sich unterzuordnen, wie es das Gesetz verlangt (Vers 34).
Wenn sie Belehrungen verlangen, dann mögen sie zuhause ihre Männer fragen. Es schickt sich für eine Frau nicht, in der Versammlung zu reden (Vers 35)
Die Tatsache, dass diese Verse eine spätere Interpolation sind, beeinflusst ihren Status als Teil des inspirierten Textes nicht. Sowohl in den Büchern des Alten als auch des Neuen Testaments gab es eine Folge von Auflagen und Erweiterungen.
Jedoch macht die Tatsache der Interpolation einen Unterschied in der Interpretation der Passage.
Lehren diese Verse als Teil der inspirierten Botschaft, dass Frauen für alle Zeit den Männern untergeben sind und auch in der Zukunft keine Aufgabe in der Leitung der Kirche übernehmen dürfen? Die Antwort ist ein klares Nein aus folgenden Gründen:
- Das ursprüngliche Verbot hatte offensichtlich einen begrenzten Rahmen. Es widerstrebte Paulus, Frauen Prophezeiungen aussprechen zu lassen (1. Kor. 11, 5). Es spricht für das mosaische Gesetz, als ob es Frauen für alle Zeit binden sollte (Vers 34). Es setzt voraus, dass alle Frauen Ehemänner haben, an die sie ihre Fragen richten können (siehe Vers 35). Es basiert allein auf der Grundlage des jüdischen Vorurteils, das es als Schande für eine Frau ansah, in der Synagoge zu sprechen (Vers 35).
- Wie im 1. Timotheusbrief 2, 11 – 14, drückt es Maßnahmen aus, die in einigen frühchristlichen Gemeinden einem spezifischen Problem entgegenwirken sollten.
- Es richtet sich gegen die „wörtliche Bedeutung" des Textes und gegen die „beabsichtigte Entfaltungsmöglichkeit" des Autors, wenn man daraus ein inspiriertes, dauerhaftes Verbot für die Teilnahme derFrauen an priesterlichen Ämtern in der Kirche ableitet.
"Dieses Dokument kann frei verwendet werden. Wir ersuchen jedoch um die Quellenangabe www.womenpriests.org"
Übersetzung aus dem Englischen: Marianne Haderer, A 3364 Neuhofen.

