“Ich setzte Cephas [ = Peter ] seinem Gesicht entgegen, da er offenkundig im Unrecht war. . . Ich forderte ihn vor jeder.”heraus)“
Gal 2,11.14
Der Heilige Vater Papst Johannes Paul II und die Heilige Kongregation für die Glaubenslehre haben in den letzten Jahren ihre Ablehnung der Priesterweihe für Frauen aufs Neue bekräftigt. Sie haben erklärt:
- daß dieses Verbot der Frauenordination endgültig als Teil des Glaubensgutes zu betrachten ist;
- daß der Heilige Vater, obwohl seine Interventionen in diesem Fall keine unfehlbaren Glaubenslehren sind, diesen Standpunkt mit seinem Verständnis des unfehlbaren universellen Lehramtes begründet;
- daß jeder, der in dieser Frage nicht mit dem Heiligen Vater übereinstimmt, nicht mehr in voller Gemeinschaft mit der Kirche steht.
Lesen Sie hier eine ausführlichere Diskussion der römischen Texte.
Ich bin ein engagierter Christ und loyales Mitglied der katholischen Kirche. Ich sehe es als meine Pflicht an, meine Bedenken klar und überzeugend deutlich zu machen.
Ich tue dies im vollen Respekt gegenüber der Lehrautorität des Heiligen Vaters und der Bischöfe.
Als Theologe befugt, über die Frauenordination zu sprechen, möchte ich meine Argumente mutig vorbringen im Bewußtsein der ungeheuren Bedeutung der Frauenweihe für die Zukunft der Kirche.
Nachdem im gegenwärtigen innerkirchlichen Klima andere entwicklungsfähige Wege nicht erlaubt sind, benutze ich das Internet, ein neues Medium, das geeignet ist zur Unterstützung einer legitimen „öffentlichen Meinung“ in der Kirche.
Die Pflicht des Theologen
Theologen stehen im Dienste der Wahrheit. Per Definition ist es ihre Aufgabe, die geoffenbarte Wahrheit zu reflektieren. Sie schulden ihre höchste Treue der Wahrheit, in welcher Form auch immer sie sich zeigt. Das Erste Vatikanische Konzil (1869-1870) hat diese Suche nach Wahrheit nachdrücklich bekräftigt und voll Zuversicht erklärt, daß zwischen der Wahrheit der Offenbarung und Wahrheiten aus anderen Quellen kein Konflikt bestehen kann. Die Begründung ist einwandfrei: Gott als Urheber aller Wahrheit kann sich nicht selbst widersprechen. Wenn ein Theologe der Wahrheit treu ist, so kann er nicht anders, als treu zu Gott und zu Gottes Offenbarung zu stehen.
Erstes Vatikanisches Konzil, Constitutio de Fide Catholica, Kap. 4, in Enchiridion Symbolorum, Hrsg. H. DENZINGER, Freiburg, Herder, 1955 (30 ed.), Nr. 1795-1800.
Gleichzeitig schulden Theologen auch dem Heiligen Vater und den Bischöfen Gehorsam, denn ihnen hat Christus seine Lehrautorität anvertraut. Die richtige Haltung gegenüber Aussagen des Heiligen Vaters wird vom Zweiten Vatikanischen Konzil mit folgenden Worten beschrieben:
“Dieser religiöse Gehorsam des Willens und Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, daß sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise.”
Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, Nr 25.
Andererseits wurde auch die Möglichkeit eines Konfliktes zwischen dem Urteil eines Theologen und jenem des Lehramtes von den römischen Behörden zugegeben. Ich zitiere aus Donum Veritatis, eine Erklärung der Glaubenskongregation über die Berufung des Theologen.
- “Es kann jedoch vorkommen, daß ein Theologe im gegebenen Fall Fragen über den Zeitbezug, die Form oder auch den Inhalt lehramtlicher Aussagen aufwirft . . . Es könnte vorkommen, daß manche lehramtliche Dokumente nicht völlig frei von Mängeln sind” (Nr. 24).
- “Auch bei einer Zusammenarbeit unter besten Bedingungen kann nicht ausgeschlossen werden, daß Spannungen zwischen Theologen und dem Lehramt entstehen. Die Bedeutung, die solchen Spannungen beigemessen wird, und der Geist, in dem man ihnen gegenübersteht, dürfen in keinem Fall von Gleichgültigkeit bestimmt sein. Wenn Spannungen nicht von Motiven des Widerspruchs oder der Feindseligkeit herrühren, so können sie zu einem dynamischen Faktor, einem Ansporn sowohl für das Lehramt als auch für Theologen werden, im Dialog ihre jeweiligen Rollen zu erfüllen” (Nr 25) .
- “Wenn trotz aller ehrlichen Bemühungen seitens des Theologen die Schwierigkeiten bestehen bleiben, so hat der Theologe die Pflicht, den lehramtlichen Behörden die Probleme bekanntzugeben, die durch die Lehraussage selbst, die vorgeschlagenen Argumente zu ihrer Begründung oder auch durch die Art und Weise der Vorlage aufgeworfen werden. Er sollte dies im Geiste des Evangeliums und im tiefen Sehnen nach einer Lösung der Probleme tun. Seine Einwendungen können dann zu einem echten Fortschritt beitragen und einen Ansporn für das Lehramt bilden, die Lehre mit größerer Tiefe und klarerer Argumentation vorzulegen” (Nr 30) .
“Öffentliche Meinung” in der Kirche
Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Frage der freien theologischen Diskussion in die Konzilsdokumente aufgenommen.
“Zur Ausführung dieser Aufgabe muß aber Allen Gläubigen, Klerikern wie Laien, muß die entsprechende Freiheit des Forschens, des Denkens sowie demütiger und entschiedener Meinungsäußerung zuerkannt werden in allen Bereichen ihrer Zuständigkeit”
Das Zweite Vatikanische Konzil hat auch die entscheidende Rolle der öffentlichen Meinung in der heutigen Gesellschaft anerkannt:
“ ‘Öffentliche Meinungen’ üben heute einen bestimmenden und richtunggebenden Einfluß auf das private und öffentliche Leben der Menschen aller gesellschaftlichen Schichten aus. Darum müssen alle Glieder der Gesellschaft ihren Verpflichtungen zu Gerechtigkeit und Liebe auch in diesem Bereich nachkommen und mit Hilfe dieser Mittel ebenfalls zur Bildung und Verbreitung richtiger öffentlicher Meinungen beitragen.”
Zweites Vatikanische Konzil, Inter Mirifica, Nr. 8
Die öffentliche Meinung und die Freiheit der Meinungsäußerung als ihr wesentlicher Bestandteil spielt auch in der Kirche eine entscheidende Rolle, wie Papst Pius XII in seiner Ansprache vom 17. Februar 1950 an katholische Journalisten hervorhob (Acta Apostolicae Sedis 42 (1950) S. 251.
- “Redefreiheit ist ein normaler Faktor in der Bildung der öffentlichen Meinung, welche die Gedanken und Reaktionen der einflußreicheren Kreise der Gesellschaft zum Ausdruck bringt” (Nr 25).
- “Wenn die öffentliche Meinung in angemessener Weise hervorgehen soll, so ist dazu die Freiheit, Ideen und Haltungen auszusprechen, eine wesentliche Voraussetzung. Gemäß der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils ist eine Erklärung unbeding notwendig, daß die Redefreiheit für Einzelne und Gruppen zuzulassen ist, so lange allgemeines Gut und öffentliche Moral nicht gefährdet sind (Nr 26).
Aus Communio et Progressio, Pastorale Instruktion über die Mittel der Sozialen Kommunikation, 29. Januar 1971 (Acta Apostolicae Sedis 63 (1971) S. 593-656).
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Der Geist des loyalen Dissens
Es könnte nützlich sein, beim Geist des theologischen Gehorsams zu verweilen. Wenn die Kirche einen “religiösen Gehorsam des Willens und Verstandes” fordert, so verlangt sie nicht einen Verzicht auf die Fähigkeit des eigenen Denkens. Die Kirche verlangt einen viel wertvolleren Dienst, nämlich den aufrichtigen Versuch, dem Glauben zu dienen mit aller intellektueller Kraft.
Wenn das Vatikanum II von Gehorsam spricht, so steht dahinter eine Vorstellung von totalem Engagement: „Sie sollten ihre Kraft des Verstandes und des Willens, ihre Gaben der Natur und der Gnade aufbringen, um für die Erfüllung der Gebote und der ihnen übertragenen Aufgaben zu wirken.“ (Vatikanum II, Erneuerung des religiösen Lebens, Nr. 14.) Treue zur Wahrheit, aber auch zum Lehramt verlangt die Bereitschaft zur kritischen Frage viel mehr als nur bereitwillige Anpassung. Was zunächst als Opposition erscheinen mag, kann sich als aktive Kooperation zwischen dem Lehramt und den Theologen mit dem Ziel der besseren Formulierung der Lehre erweisen.
Theologen spielen eine wichtige Rolle in der fortwährenden Reform, „deren die Kirche allzeit bedarf“, eine Reform, die auch „Mängel in der Formulierung der Lehre der Kirche“ betrifft (Vatikanum II, Dekret über den Ökumenismus, Nr. 6).
Statt von einem Konflikt zwischen Lehramt und abweichenden theologischen Ansichten zu sprechen, sollte man beide als Elemente eines lebendigen Dialoges betrachten, die in gleicher Weise für die ständige Reform der Kirche notwendig sind.
Papst Pius XII beschrieb das Ineinandergreifen von Lehramt und theologischer Forschung in positiver Weise. In einer Ansprache vor einem Theologenkongress am 1. Oktober 1966 erklärte er: ‚Das Lehramt zieht großen Nutzen aus der mit brennendem Eifer betriebenen theologischen Forschung und aus der aufrichtigen Zusammenarbeit der Theologen… Zweifellos könnte das Lehramt auch ohne die Hilfe der Theologie den Glauben bewahren und lehren, aber es würde nur unter Schwierigkeiten das erhabene und vollständige Wissen erreichen, das es zur Erfüllung seiner Aufgabe braucht, da es sich bewußt ist, daß es nicht mit der Gabe der Offenbarung oder dem Charisma der Inspiration ausgestattet ist, sondern nur mit dem Beistand des Heiligen Geistes‘ (L’Osservatore Romano, 2 Oktober 1966)
Sieh auch: Beruf des Glaubens und Eids der Treu.
John Wijngaards
Übersetzung aus dem Englischen: Michael Mayr, A-4020 Linz
