Richtiges Verständnis der Tradition |
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Im Laufe der Geschichte – vor allem im Westen – wurden Frauen vielfach als rituell unrein betrachtet.
Nach Jüdischer tradition gerät eine Frau durch ihre monatliche Blutung immer wieder in einen Zustand der rituellen Unreinheit.
Ähnliche Tabuisierungen der Menstruation gab es in heidnischen griechischen und römischen Kreisen.
Mit ihrem sexualitätsfeindlichen Wahn haben die Kirchenväter die Angst vor der rituellen Unreinheit der Frau noch verschlimmert.
Kirchenführer befürchteten, daß solche Unreinheit die Heiligkeit des Kirchengebäudes schänden könnte, besonders den Altarraum und vor allem den Altar.
In einem Klima, wo alle Aspekte von Sexualität und Fortpflanzung in immer stärkerem Maße als sündig angesehen wurden, meinten Theologen, daß einem 'unreinen Geschöpf' wie einer Frau niemals die Obhut über Gottes heilige Wirklichkeiten anvertraut werden kann.
Verbote, die auf der vermeintlichen 'rituellen Unreinheit' der Frau beruhten, waren die letzten 700 Jahre hindurch im offiziellen Kirchenrecht verankert.
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, daß die große Mehrheit der Kirchenväter, kirchlichen Rechtsgelehrten, Theologen und Kirchenführer der Meinung waren, daß eine solche 'rituell unreine' Person nicht mit dem Dienst an der Eucharistie beauftragt werden kann.
Ohne Zweifel werden ihre Urteile über die Weihefähigkeit von Frauen durch diese soziale und kulturelle Voreingenommenheit entkräftet.
Die Furcht der Juden vor Verunreinigung durch Menstruationsblut
Ein alttestamentlicher Schlüsseltext über die Verunreinigung durch die Monatsperioden ist Leviticus 15,19-30, wo die folgenden Vorschriften stehen:
- "Wenn eine Frau ihre monatliche Blutung hat, ist sie sieben Tage lang unrein."
- "Jeder, der sie berührt, wird unrein bis zum Abend."
- "Auch alles, worauf sie während dieser Zeit liegt oder sitzt, wird unrein. Wer ihr Lager oder etwas, worauf sie gesessen hat, berührt, muß seine Kleider waschen, sich selbst mit Wasser abspülen und bleibt bis zum Abend unrein. Auch wer irgend etwas auf ihrem Lager oder ihrem Stuhl liegendes berührt, wird unrein bis zum Abend."
- "Wenn ein Mann währen dieser Zeit mit ihr schläft, wird er selbst für sieben Tage unrein. Jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein."
- "Dauert die monatliche Blutung länger als sieben Tage oder hat die Frau außerhalb ihrer Periode einen Ausfluß, der längere Zeit anhält, so ist sie währen dieser Zeit genauso unrein wie während ihrer Monatsblutung."
- "Wird sie von dem Ausfluß geheilt, so wartet sie noch sieben Tage, dann ist sie wieder rein. Am achten Tag bringt sie zwei Turteltauben oder zwei junge, gewöhnliche Tauben zum Priester an den Eingang des heiligen Zeltes. Der Priester opfert die eine als Sühneopfer, die andere als Brandopfer und bringt so zwischen der Kranken und dem Herrn alles wieder in die rechte Ordnung."
- "Schärft den Kindern Israels ein, diese Vorschriften zu beachten, damit sie nicht meine Wohnung, die mitten in ihrem Lager ist, verunreinigen."
Diese Gesetze wurden in den nachfolgenden rabbinischen Traditionen noch verschärft. Die Konsequenzen für Frauen waren:
- Jeden Monat war sie für sieben Tage oder mehr rituell unrein.
- Sie mußte sich nach jeder Geburt einer rituellen Reinigung unterziehen. Nach der Geburt eines Sohnes war die Mutter für 40 Tage unrein, bei einer Tochter für 80 Tage (Leviticus 12,1-8).
Das Tabu der Menstruation im griechisch-römischen Kulturkreis
Ein Tabu gegen Frauen in der Zeit der Schwangerschaft oder während der Menstruation war in den ersten nachchristlichen Jahrhunderten bei vielen Völkern gebräuchlich. Die Frauen waren in diesen Zeiten nicht nur selbst 'unrein', sondern waren auch in Gefahr, ihre Unreinheit auf andere zu übertragen.
"Die Berührung mit dem Monatsfluß der Frau läßt frischen Wein sauer werden, das Getreide verdorren, die Gartenfrüchte verderben, Samen vertrocknen, läßt die Früchte von den Bäumen abfallen, läßt Spiegel erblinden, nimmt einem Messer die Schneide und dem Elfenbein seinen Schimmer, tötet Bienen, läßt Eisen und Bronze verrosten und erfüllt die Luft mit einem scheußlichen Geruch. Hunde, die solches Blut lecken, werden tollwütig und ihr Biß wird giftig. Das Tote Meer, voll des Salzes, läßt sich nicht auseinander teilen, außer mit einem Faden, der mit der giftigen Flüssigkeit des Menstruationsblutes durchtränkt wurde. Ein Faden von einem verunreinigten Gewand genügt. Leinen wird beim Waschen schwarz unter der Berührung der Frau. Die Zaubermacht der Frauen ist in ihrer Periode so stark, daß sie Hagel und Wirbelstürme abwehren können, wenn sie ihren Ausfluß dem Aufleuchten der Blitze aussetzen." Plinius der Ältere, Naturgeschichte, Buch 28, Kap. 23, 78-80; Buch 7, Kap. 65.
Die lateinischen Kirchenväter und das Tabu der Menstruation
In den ersten fünf Jahrhunderten der christlichen Zeit waren die Frauen im griechisch- und syrischsprachigen Teil der Kirche gegen die schlimmsten Auswirkungen des Menstruationstabus geschützt. Die Didascalia aus dem 3. Jhdt. erklären, daß die Frauen während ihrer Periode nicht unrein seien, daß sie keine rituellen Waschungen benötigen und daß ihre Ehemänner sie nicht meiden sollten. Die Apostolischen Konstitutionen wiederholten diese beruhigende Aussage. Im Jahre 601 bekräftigte Papst Gregor I diesen Ansatz. Menstruierende Frauen sollten nicht von der Kirche ferngehalten oder vom Kommunionempfang ausgeschlossen werden. Doch leider wurde diesewahrhaft christliche Antwort unter den sich verstärkenden Vorurteilen in den nachfolgenden Jahrhunderten erdrückt.
Es waren die Kirchenväter, die eine Anti-Sex-Hysterie wieder in die christliche Ethik einführten. Den Beginn machte Tertullian (155-245), der sogar auch legale Ehen als ‘mit Sinnlichkeit befleckt’ erklärte. Der Heilige Hieronymus (347-419) führte diese Denkrichtung weiter und lehrte, daß aller Sexualität und allem Verkehr eine Verderbtheit anhafte, auch in der rechtmäßigen Ehe. Die Ehe mit all ihrer 'schmutzigen' Geschlechtlichkeit kam nur wegen des Sündenfalls. Es ist nicht verwunderlich, daß auch Hieronymus meinte, daß Frauen durch ihren menstruellen Ausfluß unrein werden.
- Um Mensch zu werden, erduldete Jesus die 'abstoßenden Verhältnisse' des Mutterleibes
- Durch sexuelle Enthaltsamkeit kann eine Frau zum 'Mann' werden
- Heilige Frauen, die verheiratet sind, sind dadurch heilig, daß sie jungfräulich leben
- Jungfräulichkeit ist die ursprüngliche und reine menschliche Bestimmung. Die Ehe kam mit der Sünde
Der Heilige Augustinus (354-430) war um nichts besser. 'Freude' beim Geschlechtsverkehr wurde mit Fleischeslust gleichgesetzt, war also sündig. Sexualität ist auch in der Ehe eine Sünde, eine 'läßliche Schuld'. Die 'Freude' (=Fleischeslust) beim Verkehr ist in Wahrheit der Weg, auf sich dem die Erbsünde fortpflanzt. Denn der menschliche Same ist nun verderbt. Für ihn ist völlig klar, daß eine menstruierende Frau niemals den priesterlichen Dienst am Altar ausüben könnte.
- Geschlechtsverkehr in der Ehe ist erlaubt wegen der menschlichen Schwäche, oder um Kinder zu zeugen
- Hätten Adam und Eva nicht gesündigt, so hätte Gott ihnen Kinder erschaffen ohne Notwendigkeit des Geschlechtsverkehrs
- Ein Geschlechtsverkehr in der Ehe, der nicht auf Zeugung ausgerichtet ist, ist eine läßliche Sünde
- Jesus wurde nicht als Folge eines Geschlechtsverkehrs, also nicht aus dem 'sündigen Fleisch' geboren
- Die Scham über den Geschlechtsverkehr beweist seine Herkunft von der Sünde
- Durch die Fleischeslust – auch in einer guten Ehe – pflanzt sich die Erbsünde fort
- Die fleischliche Lust in der Ehe ist eine Folge der Erbsünde
- Durch die Erbsünde ist der menschliche Same verderbt
- Eigenwillige Begierde in den Geschlechtsorganen ist ein Zeichen der durch die Sünde hervorgerufenen Sinnlichkeit
- Lust (='schändliche Begierde') in der Ehe ist eine Krankheit
- Ein guter Christ verabscheut die ehelichen Verbindung und den Geschlechtsverkehr
- Das vollkommene christliche Ehepaar lebt zusammen wie Bruder und Schwester
- Die Fleischeslust beim Geschlechtsverkehr ist Träger der Erbsünde
Die kirchliche Praxis in späteren Jahrhunderten
Bereits 241 schrieb der Erzbischof von Alexandria, Dionysius: "Menstruierende Frauen sollten sich nicht dem Tisch des Herrn nähern, das Allerheiligste berühren oder eine Kirche betreten, sondern sie sollten anderswo beten." Dies war eine ungewöhnliche Stimme im östlichen Teil der Kirche, wo übrigens in allen Diözesen auch Diakoninnen ihren Dienst taten.
Das eigentliche Problem kam aus dem Westen, aus den lateinischsprachigen Diözesen in Nordafrika, Italien, Gallien und Britannien.
- Das lokale Konzil von Karthago in Nordafrika (345) führte Regeln ein, mit denen Bischöfen, Priestern und Diakonen sexuelle Enthaltsamkeit auferlegt wurde .
- In Frankreich verfügten die lokalen Konzilien von Orange (441) und Epaon (517) für ihre Region ein Verbot, weibliche Diakone zu ordinieren. Der Grund war offensichtlich die Befürchtung, daß menstruierende Frauen den Altarraum entweihen könnten.
- Papst Gelasius I (494) wandte sich gegen Frauen im Altardienst.
- Die diözesane Synode von Auxerre (588) schrieb vor, daß Frauen ihre Hände mit einem 'sonntäglichen' Tuch zu bedecken hätten, wenn sie die Kommunion empfangen.
- Die Synode von Rouen (650) verbot den Priestern, Frauen den Kelch zu reichen oder ihnen zu erlauben, beim Austeilen der Kommunion zu helfen.
- Bischof Timotheus von Alexandria (680) legte fest, daß Ehepaare an Samstagen und Sonntagen sowie am Tag vor dem Kommunionempfang sich des ehelichen Verkehrs enthalten sollten. Menstruierende Frauen dürfen weder die Kommunion noch die Taufe empfangen und dürfen zu Ostern die Kirche nicht betreten.
- Bischof Theodor von Canterbury (690), ignorierte den Brief von Papst Gregor dem Großen an seinen Vorgänger und verbot menstruierenden Frauen, die Kirche zu betreten oder die Kommunion zu empfangen. Mütter galten nach der Geburt vierzig Tage lang als unrein.
- Bischof Theodulf von Orléans (820) verbot den Frauen, den Altarraum zu betreten. Weiters: "Frauen sollten sich ihrer Schwäche und der Minderwertigkeit ihres Geschlechts bewußt sein. Deshalb sollten sie sich davor hüten, irgend eines der heiligen Geräte, die im Dienste der Kirche verwendet werden, zu berühren."
Scholastische Theologen und die rituelle Unreinheit der Frauen
Die Theologen des Mittelalters setzten den Redeschwall gegen die vermeintliche rituelle Unreinheit der Frauen fort.
- "Den Frauen ist es nicht erlaubt, in der Zeit der Menstruation oder nach der Geburt eines Kindes eine Kirche zu betreten. Denn eine Frau ist ein menstruierendes Wesen. Nach Berührung mit ihrem Blut werden Früchte nicht mehr reif. Senf verdirbt, Gras vertrocknet, Bäume verlieren ihre Früchte vor der Zeit. Eisen verrostet und die Luft wird düster. Wenn Hunde daran lecken, so werden sie tollwütig." Paucapalea, Summa, Dist. 5, pr. § 1 v.
- Frauen ist es verboten, Kranken die Kommunion zu bringen. Nach einer Geburt dürfen sie die Kirche nicht betreten. Denn: "Dieses Blut ist abscheulich und unrein, wie schon Julius Solinus in seinem Buch über die Wunder der Welt geschrieben hat, daß nach einer Berührung mit ihm Früchte nicht mehr reifen, Pflanzen verwelken, das Gras stirbt, die Bäume ihre Früchte verlieren, die Luft düster wird und die Hunde tollwütig werden, wenn sie es lecken… Und geschlechtlicher Verkehr in der Zeit der Monatsperiode ist sehr gefährlich. Nicht nur wegen der Unreinheit ihres Blutes muß das Begehren gegenüber einer menstruierenden Frau gezügelt werden, denn aus solch einem Verkehr könnte ein verdorbener Fötus geboren werden." Rufinus, Summa Decretorum, passim.
- Frauen dürfen kein heiliges Gefäß berühren. In der Geburt eines Kindes liegt ein doppelter Fluch: "Es waren zwei Gebote im (Alten) Gesetz, das eine betraf die Mutter, die Leben gebiert, das andere ihre Niederkunft selbst. Wenn eine Frau ein männliches Kind geboren hatte, so durfte sie wegen ihrer Unreinheit 40 Tage lang den Tempel nicht betreten, denn der Fötus, den sie in Unreinheit empfangen hatte, bleibt 40 Tage lang gestaltlos. Wenn sie dagegen ein weibliches Kind gebar, so wurde diese Zeitspanne verdoppelt, denn das Menstruationsblut, das die Geburt begleitet, ist in einem so hohen Maße unrein, daß, wie Solinus feststellt, Früchte vertrocknen und Gras verwelkt unter dessen Berührung. Warum wurde bei einem weiblichen Kind die Zeitspanne verdoppelt? Antwort: weil ein zweifacher Fluch auf dem weiblichen Zuwachs liegt. Denn sie trägt den Fluch des Adam und auch die Strafe 'du wirst unter Schmerzen gebären'. Vielleicht auch deshalb, weil ein weiblicher Fötus – so wissen es die Ärzte – nach der Empfängnis doppelt so lange gestaltlos bleibt wie ein männlicher." Sicardus von Cremona, Mitrale V, Kap. 11.
Die vermeintliche 'rituelle Unreinheit' der Frauen führte zu zahlreichen Verboten im Kirchenrecht
Die vermeintliche 'rituelle Unreinheit' der Frauen gelangte insbesondere durch das Decretum Gratiani (1140) in die kirchlichen Vorschriften, die 1234 zum offiziellen Kirchenrecht erhoben wurden und einen wesentlichen Teil des Corpus Iuris Canonici bildete, welcher bis 1916 in Kraft war.
- Frauen ist es verboten, die Kommunion zu reichen
- Frauen ist es verboten, in der Kirche zu lehren
- Frauen ist es verboten, zu lehren oder zu taufen
- Frauen ist es verboten, heilige Gegenstände zu berühren
- Frauen ist es verboten, heilige Gewänder zu berühren oder zu tragen
Zu den für Frauen geltenden rituellen Verbote des Corpus Iuris Canonici (1234 – 1916) seien folgende Beispiele angeführt:
- Frauen können nicht geweiht werden
- Einer Frau darf normalerweise nicht taufen
- Eine Frau darf das Corporale nicht berühren
- Frauen dürfen während ihrer Monatsperiode die Kommunion nicht empfangen
- Frauen sollen die Kommunion auf der mit einem eigenen 'Kommuniontuch' verhüllten Hand oder auf der Zunge empfangen
- Frauen sollen beim Empfang der Kommunion einen Schleier tragen
- Frauen dürfen in der Kirche nicht singen
Das lächerliche Verbot des Gesanges von Frauen in der Kirche wurde von der Heiligen Kongregation für die Liturgie mehrfach wiederholt. Mädchen und Frauen durften nicht Mitglieder von Kirchenchören werden (Dekret vom 17. Sept. 1897). "Frauen sollten keinem Chor angehören; sie gehören zum Laienstand. Eigene Frauenchöre sind ebenfalls verboten, außer es sprechen ernsthafte Gründe dafür und dann nur mit Erlaubnis des Bischofs" (Dekret vom 22. Nov. 1907). "Jede Art von gemischtem Chor von Männern und Frauen ist strikt verboten, auch dann, wenn er fern vom Altarraum Aufstellung nimmt (Dekret vom 18. Dez. 1908).
Der Codex Iuris Canonici, im Jahre 1917 verkündigt, enthielt die folgenden auf der vermeintlichen Unreinheit der Frau beruhenden Vorschriften:
- Frauen sind die letzte Wahl für die Spendung der Taufe
- Frauen dürfen nicht die heilige Kommunion reichen
- Mädchen oder Frauen sind zum Ministrantendienst am Altar nicht zugelassen
- Nur Männer können die Priesterweihe empfangen
- Frauen sollten in der Kirche ihr Haupt mit einem Schleier bedecken
- Altarwäsche muß zuerst von Männern gewaschen werden, bevor sie von Frauen berührt werden darf
- Frauen ist es verboten, in der Kirche zu predigen
- Frauen ist es verboten, in der Kirche aus der Heiligen Schrift vorzulesen
Umschwung im Jahr 1983?
Das neue Gesetzbuch des kanonischen Rechts (1983) brachte viele Verbesserungen hinsichtlich der Stellung der Frauen in der Kirche. Wenn auch das Verbot der Frauenordination aufrechterhalten wird und sowohl Lektoren- als auch Ministrantendienst Männern bzw. Buben vorbehalten bleibt, so wird doch der frühere Standpunkt letztlich umgekehrt durch die Festlegung, daß Frauen 'nach zeitweiliger Beauftragung' die folgenden Dienste in der Kirche erfüllen dürfen:
- Frauen dürfen im Rahmen ihrer liturgischen Funktionen aus der Heiligen Schrift vortragen;
- Frauen bzw. Mädchen dürfen als Ministrantinnen dienen;
- Frauen dürfen Erläuterungen während der Eucharistiefeier geben;
- Frauen dürfen predigen;
- Frauen dürfen als Kantorinnen und Sängerinnen wirken, sowohl solo als auch in einem Chor;
- Frauen dürfen Gottesdiensten vorstehen;
- Frauen dürfen die Taufe spenden;
- Frauen dürfen die Kommunion spenden.
Durch diese Veränderungen im Kirchenrecht und in der kirchlichen Praxis hat die Amtskirche letztlich in einem gewissen Grade eingestanden, daß ihre durch 'rituelle Unreinheit' begründeten Vorurteile gegen Frauen gegenstandslos waren. Warum ziehen die Kirchenführer nicht auch den auf der Hand liegenden Schluß, daß das Verbot der Frauenordination, welches auf diesem und weiteren Vorurteilen beruht, ebenfalls null und nichtig ist?
Schlußfolgerung
In der Vergangenheit vertraten viele Kirchenväter, kirchliche Rechtsgelehrte, Theologen und Kirchenführer den Standpunkt, daß Frauen wegen ihrer Monatsperiode, die sie 'rituell unrein' macht, die Priesterweihe nicht empfangen können.
Nachdem es Frauen nicht erlaubt war, sich dem Altar zu nähern, die Altargeräte zu berühren, nach einer Geburt die Kirche zu betreten und so weiter, wie hätten sie sich eine Frau als Vorsteherin einer Eucharistiefeier vorstellen können?
Es ist daher nicht zu leugnen, daß ihr Widerstand gegen das Frauenpriestertum in einem hohen Ausmaß auf dem Vorurteil beruhte, Frauen seien eine rituelle Gefahr.
Es ist offensichtlich, daß diese soziale und kulturelle Voreingenommenheit ihre Urteile über die mangelnde Weihefähigkeit von Frauen entkräftet.
John Wijngaards
Dieses Dokument kann frei verwendet werden. Wir ersuchen jedoch um die Quellenangabe www.womenpriests.org.
Übersetzung aus dem Englischen: Michael Mayr, A-4020 Linz

